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Kooperationspartner

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Buchung
Eine Buchung, Umbuchung oder Stornierung kann rechtsverbindlich sowohl schriftlich als auch telefonisch am Firmensitz erfolgen.

Leistung
Die Leistung der Firma Bon(n)-Chauffeur ist die Vermietung von PKW´s und Limousinen incl. Fahrer nach Tarifen des geeichten Wegstreckenzählers oder nach pauschaler Vereinbarung unabhängig von Entfernung und Zweck .oder zu festen Stunden- oder Tagestarifen.

Geltungsbereich
Hier aufgeführte Vertragsbedingungen gelten für alle Abschlüsse bezüglich der Anmietung von Fahrzeugen incl. Fahrer und der Erbringung der Dienstleistung im Bereich Beförderung sowie den zu vereinbarenden Nebenleistungen. Alle Vereinbarungen erhalten Ihre Gültigkeit nach Buchung durch den Vermieter.  

Zahlungen
Bei Erbringung der Leistung wird der fällige Betrag in der Regel bar bezahlt oder bei Stammkunden nach Vereinbarung per Rechnung mit ausgewiesene 19% MwSt. auf Kundennamen ausgestellt. Der Vertrag erhält hiernach zusammen mit der Vereinbarung seine Gültigkeit. Im Falle von Nichtzahlung und notwendig werdenden Mahnungen kann die Firma Bon(n)-Chauffeur Verzugs- Zinsen in Höhe von 15% sowie pauschal € 8,00 für jede zu erstellende Mahnung berechnen.

Beförderung
Leistungsumfang und Beförderungspreis richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Anspruch auf Beförderung besteht nur zur vereinbarten Zeit. Sollte ein Fahrgast durch fahrlässiges Verschulden der Firma Bon(n)-Chauffeur auf ein anderes Beförderungsmittel angewiesen sein, ersetzt die Firma Bon(n)-Chauffeur in Höhe des DB-Fahrpreises zweiter Klasse. Die Kosten für Taxi, Mietwagen oder Übernachtungskosten werden nicht übernommen.

Gemäß Personen Beförderungsgesetz (PBefG) sind Mietwagen von der Beförderungspflicht ausgeschlossen. Der Fahrer ist angewiesen und berechtigt bei Zuwiderhandlung seiner Weisungen die im Interesse der Sicherheit, und der Erhaltung des Fahrzeugs liegen, einzelne Fahrgäste auszuschließen oder auch die gesamte Fahrt abzubrechen. Dies gilt insbesondere bei Nichtbeachtung der Regeln gemäß StVO oder bei Gefährdung seiner eigenen Sicherheit aber auch bei Gefahr der Beschädigung und/oder übermäßigen Verschmutzung des Fahrzeugs. Ebenfalls kann der Fahrer entscheiden die Fahrt abzubrechen, im Falle von unzumutbaren Verkehrsverhältnissen, i.e. Schnee, Glatteis, Überschwemmung o.ä.

Rücktritt (des Vermieters)
Die Firma Bon(n)-Chauffeur ist jederzeit berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sollte die Fahrt unmöglich werden. Gründe hierfür könnten z.B. unerwartete Witterungsbedingungen sein.

Stornierung
Stornierung bedarf der schriftlichen oder telefonischer form. Bis zu 1 Woche vor Fahrtantritt kann die Firma Bon(n)-Chauffeur eine Aufwandentschädigung in Höhe von 20% des vertraglich vereinbarten Preises berechnen, bis zu 1 Tag vor Fahrtantritt 50% des vertraglich vereinbarten Preises, hiernach wird bei Stornierung oder Ausfall der Fahrt der vollständige, vereinbarte Fahrtpreis fällig. Stichtag ist der Posteingang.

Verzögerungen
Mehrkosten aufgrund längerer Wartezeiten oder sonstiger Verzögerungen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn diese liegen im Verschulden der Firma Bon(n)-Chauffeur. Verlängerungsstunden zu bei Vertragsabschluss vereinbarten Kosten sollten spätestens während der letzten Mietstunde beim Fahrer angemeldet werden, dieser wird umgehend die Möglichkeit abklären und bestätigen. Bei nicht angemeldeter Überziehung der vereinbarten Mietzeit länger als 15 min. kann der im Vertrag vereinbarte Mehrstundensatz je angefangene Stunde nachgefordert.

Umbuchung
Umbuchungswünsche sind der Firma Bon(n)-Chauffeur mindestens 12 Stunden vor der angegebenen Abfahrts- bzw. Ankunftszeit telefonisch mitzuteilen. Gepäck Die Beförderung von Zusatzgepäck oder sperrige Güter muss im Vorfeld abgestimmt werden. Für gefährliche Güter und Tiere besteht kein Beförderungsanspruch.

Haftung des Vermieters
Es besteht keine Haftung seitens Bon(n)-Chauffeur für Fahrzeugausfälle oder Schäden jedweder Art Ausnahme Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Eventuelle Ansprüche muss der Kunde direkt bei der Firma Bon(n)-Chauffeur geltend machen. Für die Folgen von Verspätungen infolge von Verkehrsverdichtungen, Staus sowie höherer Gewalt und unvorhersehbarem Fahrzeugausfall wird keine Haftung übernommen. Die Haftung für die Folgen von Verspätungen infolge leichter Fahrlässigkeit ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Schaden Euro 250,- übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Haftung des Mieters Der Mieter haftet uneingeschränkt für alle von ihm oder seinen Mitreisenden angerichteten Schäden am Fahrzeug, oder übermäßigen Verschmutzungen die eine Spezialreinigung erforderlich machen. Angebrachte Beschriftungen, Dekorationen oder Anbauten sind spurlos zu entfernen, insbesondere Reste von Klebern, die Haftstellen sind danach mit Hartwachs zu konservieren. Für Beschädigungen haftet der Mieter in vollem Umfang. Eine Ergänzungsversicherung (z.B. Requisitenversicherung) ist bei Film und / oder Fotoaufnahmen vom Mieter vorzuweisen um alle Risiken außerhalb der Personenbeförderung abzudecken. Diebstahl jedweder Einrichtungsgegenstände oder Ausstattungen wird in jedem Fall zur Anzeige gebracht.

Datenschutz und Geheimhaltung
Bon(n)-Chauffeur verwendet die Kundendaten nicht zu werbe oder kommerziellen Zwecken und behandelt sie streng vertraulich.  

Verjährung
Alle Ansprüche verjähren 6 Monate nach Beendigung der Beförderung. Der § 852 BGB bleibt davon unberührt.  

Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Bonn.

Bonn, den 29.09.2009